Notariat

Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, insbesondere für die Vornahme von Beglaubigungen, in den Ländern bestellt (§ 1 Bundesnotarordnung - BNotO).  Die Haupttätigkeit unserer Notare Dirk Michaelsen und Lukas Trenkler ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei sind sie unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was sie von ihrer Funktion als Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit der Notare bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

 

Grundstücksrecht z.B.:  

  • Kaufverträge und sonstige Übertragungsverträge
  • Bestellung von Grundschulden und sonstigen Grundstücksbelastungen
  • Teilungserklärungen
     

   Familienrecht z.B.:  

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

 

    Erbrecht z.B.:  

  • Testamente, Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen

 

    Gesellschaftsrecht und Handelsrecht z.B.:  

  • Gründungen von Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, AG
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Geschäftsanteilsabtretungen
  • Umwandlungen

    

     Vereinsrecht z.B.:

  • Vereinsregisteranmeldungen

  

Zu weiteren Aufgaben gehört die Errichtung von (Vorsorge-) Vollmachten und Patientenverfügungen