Kosten Rechtsanwälte

Die Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeiten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Im Einzelfall kann es jedoch angezeigt sein, mit uns eine Honorarvereinbarung auf der Grundlage eines bestimmten Stundensatzes abzuschließen.

Daneben ist abhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen unter Umständen auch eine Übernahme unserer Gebühren durch die Staatskasse im Wege der Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe möglich.



Kosten Notare

Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten richten sich ausschließlich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).